Badischer Schachverband e. V.
Bernd Walther, Turnierleiter Blitz und Schnellschach

Spielberechtigungen für Deutsche Meisterschaften

lt. Rundschreiben von Bundesturnierdirektor Ralph Alt v. 21.10.2008:


Für die Spielberechtigung bei Deutschen Einzelmeisterschaften enthält die DSB-Turnierordnung eine eindeutige Regelung:

A-5.2.2 An deutschen Einzelmeisterschaften kann ein Spieler ohne deutsche Staatsangehörigkeit teilnehmen, wenn er bei Meldeschluss nachweist, dass er einen Antrag auf Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft gestellt hat und mindestens drei Jahre vor Meldeschluss in Deutschland gewohnt hat. Handelt es sich um einen Spieler, der in der „Fide-Rating-List“ aufgeführt ist, muss er zusätzlich in den letzten drei Jahren unter der Nationenbezeichnung für Deutschland („GER“) geführt worden sein.

Es liegt zuerst in der Zuständigkeit der Landesspielleiter, festzustellen, ob ein Spieler die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder nicht. Ein Blick in die DWZ-Liste genügt. Dort ist nämlich das entsprechende Feld der Mitgliederdatenbank wieder gegeben: „D“ = Deutscher, „G“ = Gleichgestellte (also Angehöriger eines EU-Mitgliedstaats, war früher für die Bundesliga von Bedeutung), „A“ = sonstige Ausländer. Leider vergessen die Vereine häufig, die Einbürgerung an den zuständigen Mitgliederverwaltungsreferenten zu melden. Dies sollte bei der Meldung eines Spielers bedacht werden.

Die o.a. Regelung war Diskussionsthema bei der letzten Sitzung der Bundesspielkommission im Januar 2007. Sie wurde unter Ablehnung jedweder Ausnahme mit 11:3 Stimmen bei 2 Enthaltungen bestätigt.

So einhellig das Ergebnis war, so unterschiedlich wird die Bestimmung von einzelnen Landesspielleitern beachtet. Es gibt Kollegen, die sich streng daran halten und Spieler, die nicht die Voraussetzungen des A-5.2.2 erfüllen, erst gar nicht melden oder in ihrer Meldung jedenfalls ausdrücklich darauf hinweisen. Andererseits gibt es Kollegen, die sich nicht darum kümmern, welche Voraussetzungen für eine Teilnahme erforderlich sind und offenbar auch in den Ausschreibungen ihrer Landesmeisterschaften keinen Hinweis darauf machen, dass eine Qualifikation nur unter den Einschränkungen des A-5.2.2 möglich ist.

Gelegentlich kommt es vor, dass mir ein Spieler durchrutscht, weil ich wegen früherer Teilnahmen nicht daran denke (zB Degtyarev- DEM 2007, Kunin – DEM 2008), oder weil ich mir wegen des deutsch klingenden Namens keine Gedanken mache (zB Peter Lichmann, DEM 2008), oder weil ich zwar auf die Staatsbürgerschaft (bzw. Einbürgerungsurkunde) achte, nicht aber auf die abweichende Förderationszugehörigkeit (z.b. Kopylew, DSEM 2007).

Dass ein Spieler alleine deshalb, weil ein Spieler aus Versehen einmal durchgerutscht ist, das Recht auf Teilnahme auch in späteren Jahren hat, gibt weder die Turnierordnung noch sonst eine rechtliche Bestimmung her. ...


Stand vom Mittwoch 22. Oktober 2008, erstellt von Bernd Walther